PGR-Wahl: Aufnahme in die Wählerliste eines anderen Seelsorgebereiches

Wahl des Pfarrgemeinderates am 8./ 9. November 2025
Information für den Wahlausschuss
Die Satzung und Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte im Erzbistum Köln eröffnet die Möglichkeit, dass auch außerhalb des Seelsorgebereiches wohnende Katholiken aktives und passives Wahlrecht ausüben können, wenn sie am Leben der Gemeinde(n) im Seelsorgebereich aktiv teilnehmen. Wie das Wort „aktiv“ inhaltlich zu deuten und auszulegen ist, lässt die Satzung offen. Dies ist im Einzelfall vom örtlichen Wahlausschuss zu interpretieren und zu entscheiden. Jedenfalls sollte die Regelung nicht zu eng ausgelegt werden.
Zur Unterstützung der Arbeit des Wahlausschusses sind die nachfolgenden Mustertexte (die vervielfältigt werden können) gedacht, die sich auf § 4 (4) der gültigen Satzung und § 7 (1), (2) und (3) der gültigen Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte in der Erzdiözese Köln beziehen.
Formular: Antrag um Aufnahme in die Wählerliste des Seelsorgebereiches/Pfarrgemeinde