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Eintragung in die Liste der Wahlberechtigten für Wahlen (08./09.11.2025) zu KV und PGR

Brief_300
Datum:
22. Mai 2025
Von:
Pfr. Winfried Kissel

Das neue Kirchenvorstandswahlrecht sieht vor, dass engagierte Personen in der Kirchengemeinde wählen und sich zur Wahl stellen können, in welcher sie sich beheimatet fühlen. 

Wenn Sie also nicht in unserer Gemeinde wohnen, aber gerne bei den KV-Wahlen am 08./09.11.2025 in unserer Gemeinde teilnehmen möchten (stimmberechtigt sind alle Katholiken des Erzbistums ab Vollendung des 16. Lebensjahr), können Sie bis zum 07.06.2025 einen Antrag in unserem Pastoralbüro dazu einreichen. Das Antragsformular dazu erhalten Sie dort auch in Papierform. 

Sie können gleichzeitig auch einen Antrag stellen, sich in die Wählerliste für die PGR-Wahlen am 08./09.11.2025 aufnehmen zu lassen (wahlberechtigt sind alle Katholiken des Erzbistums, die das 14. Lebensjahr vollendet haben.).

Pfr. Winfried Kissel