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Pfarrgemeinderat
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Pfarrgemeinderat

Der Pfarrgemeinderat (PGR) unterstützt den Pfarrer und wirkt beratend und beschließend in allen Angelegenheiten der Pfarrei mit. Er arbeitet eng mit dem Kirchenvorstand zusammen und bündelt die verschiedenen Bereiche des Gemeindelebens, etwa Liturgie, Caritas, Jugend oder Öffentlichkeitsarbeit.

Neben dem PGR gibt es Ausschüsse und Ortsausschüsse, in denen auch interessierte Gemeindemitglieder mitarbeiten können und die konkrete Aufgaben vor Ort übernehmen.

Der PGR besteht aus gewählten Mitgliedern und dem Seelsorgeteam. Die Wahl findet in der Regel alle vier Jahre statt; wahlberechtigt sind gefirmte Gemeindemitglieder ab 16 Jahren mit Wohnsitz im Seelsorgebereich.

Satzung und Wahlordnung für Pfarrgemeinderäte